Neue Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzordnung)

Die Gemeindevertretung hat am 4. Dezember 2024 auf ihrer Sitzung neue Hebesätze zum 1. Januar 2025 beschlossen. Diese sind jetzt in der neuen Satzung zu finden. Die Anpassung wurde durch die Grundsteuerreform nötig.

Grundsteuer A     250% (Alt: 300%)

Grundsteuer B     295% (Alt: 300%)

Gewerbesteuer    330% (Alt: 330%)

 

Anpassung der Abgaben für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Durch gestiegende Kosten wurde eine Anpassung der Kosten für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nötig. Die Gemeindevertretung hat zum 1. Januar 2025 folgende Gebühren beschlossen:

Wasserversorgung Gemeinde Fitzen: Grundgebühr monatlich 8 Euro (bei einem Dauerdurchfluss (Q3) bis 4m³/h).
Wasserversorgung Gemeinde Fitzen: Grundgebühr monatlich 32 Euro (bei einem Dauerdurchfluss bis 10m³/h). 

Die Zusatzgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§17) berechnet. Die Zusatzgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,97 Euro.

 

Abwassergebühren Gemeinde Fitzen: Grundgebühr monatlich 9 Euro, Zusatzgebühr 5,73 Euro pro Kubikmeter.
Abwassergebühren Außengebiete: Die Zusatzgebühr erhöht sich auf 8,24 Euro pro Kubikmeter.

 

Martin Voß, Amtsvorsteher des Amtes Büchen a.D. und ehemaliger Bürgermeister in Fitzen, wurde in Kiel von Ministerpräsident Daniel Günther für sein jahrzehntelanges Engagement mit dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet. 

Martin Voß wurde erstmals 1982 in die Gemeindevertretung Fitzen gewählt und blieb dort nahezu ununterbrochen bis zum Jahr 2023. Darüber hinaus war Martin Voß 27 Jahre Bürgermeister der Gemeinde Fitzen und brachte sich als Vorsitzender des Kreisverbandes Herzogtum Lauenburg engagiert dafür ein, dass die Kommunen im Kreis zusammenarbeiten. Wir gratulieren Martin Voß ganz herzlich zu dieser besonderen Auszeichnung.

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