Neue Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzordnung)

Die Gemeindevertretung hat am 4. Dezember 2024 auf ihrer Sitzung neue Hebesätze zum 1. Januar 2025 beschlossen. Diese sind jetzt in der neuen Satzung zu finden. Die Anpassung wurde durch die Grundsteuerreform nötig.

Grundsteuer A     250% (Alt: 300%)

Grundsteuer B     295% (Alt: 300%)

Gewerbesteuer    330% (Alt: 330%)

 

Anpassung der Abgaben für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Durch gestiegende Kosten wurde eine Anpassung der Kosten für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nötig. Die Gemeindevertretung hat zum 1. Januar 2025 folgende Gebühren beschlossen:

Wasserversorgung Gemeinde Fitzen: Grundgebühr monatlich 8 Euro (bei einem Dauerdurchfluss (Q3) bis 4m³/h).
Wasserversorgung Gemeinde Fitzen: Grundgebühr monatlich 32 Euro (bei einem Dauerdurchfluss bis 10m³/h). 

Die Zusatzgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§17) berechnet. Die Zusatzgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,97 Euro.

 

Abwassergebühren Gemeinde Fitzen: Grundgebühr monatlich 9 Euro, Zusatzgebühr 5,73 Euro pro Kubikmeter.
Abwassergebühren Außengebiete: Die Zusatzgebühr erhöht sich auf 8,24 Euro pro Kubikmeter.

 

Der EnergieMonitor der Schleswig-Holstein Netz GmbH zeigt die aktuelle Energieversorgungssituation in Gemeinde Fitzen: Er macht sichtbar, zu welchen Zeiten Strom aus dem Netz bezogen wird und wann – aufgrund von lokaler Überproduktion und Einspeisung ins Netz – Einnahmen erzielt werden können. Hiermit soll die Diskussion zur gemeinsamen Entwicklung der Energieversorgung vor Ort gefördert werden.

Energiemonitor für Fitzen:

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