Neue Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzordnung)

Die Gemeindevertretung hat am 4. Dezember 2024 auf ihrer Sitzung neue Hebesätze zum 1. Januar 2025 beschlossen. Diese sind jetzt in der neuen Satzung zu finden. Die Anpassung wurde durch die Grundsteuerreform nötig.

Grundsteuer A     250% (Alt: 300%)

Grundsteuer B     295% (Alt: 300%)

Gewerbesteuer    330% (Alt: 330%)

 

Anpassung der Abgaben für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Durch gestiegende Kosten wurde eine Anpassung der Kosten für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nötig. Die Gemeindevertretung hat zum 1. Januar 2025 folgende Gebühren beschlossen:

Wasserversorgung Gemeinde Fitzen: Grundgebühr monatlich 8 Euro (bei einem Dauerdurchfluss (Q3) bis 4m³/h).
Wasserversorgung Gemeinde Fitzen: Grundgebühr monatlich 32 Euro (bei einem Dauerdurchfluss bis 10m³/h). 

Die Zusatzgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§17) berechnet. Die Zusatzgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,97 Euro.

 

Abwassergebühren Gemeinde Fitzen: Grundgebühr monatlich 9 Euro, Zusatzgebühr 5,73 Euro pro Kubikmeter.
Abwassergebühren Außengebiete: Die Zusatzgebühr erhöht sich auf 8,24 Euro pro Kubikmeter.

 

Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft unserer Dörfer gestalten

Mit neuer Trägerschaft durch die Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holsteins (ALR), dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag (SHGT) und dem LandFrauenVerband Schleswig-Holstein (LFV SH) sowie mit weiterer finanzieller Unterstützung durch den Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein (SGVSH) und das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) freuen wir uns, den Gemeinden in Schleswig-Holstein wieder die Möglichkeit zu bieten, sich zu präsentieren und aufzuzeigen, wie lebendig und zukunftsfähig unsere Dörfer sein können – dank der kreativen Ideen und der Tatkraft der Dorfgemeinschaft.

Wer kann bei dem Wettbewerb mitmachen?
Alle politisch selbstständigen Gemeinden Schleswig-Holsteins und räumlich geschlossene Ortsteile mit überwiegend dörflichem Charakter mit jeweils bis zu 3.000 Einwohner:innen.

Bewerbungsfrist ist der 15. April 2025

Um offene Fragen zu beantworten, bieten wir zwei Online-Infotermine an. Diese dauern jeweils von 16:30 bis ca. 17:30 Uhr:

Jetzt ist die richtige Zeit, um die Menschen in den Dörfern Schleswig-Holsteins zu mobilisieren und für die Teilnahme an dem Landeswettbewerb zu begeistern!

Auf der Landingpage www.unserdorfhatzukunft-sh.de finden Interessierte alle relevanten Informationen zum Wettbewerb.

Die Initiative zur Teilnahme am Landeswettbewerb kann von jedem Bürger / jeder Bürgerin im Dorf ausgehen!

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